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Kindergeld | Berücksichtigung eines minderjährigen Kindes bei mehr als einjährigem Schulbesuch außerhalb des Gebietes der EU und des EWR (BFH)
Hält sich ein zunächst im Inland
wohnhaftes minderjähriges Kind zu Ausbildungszwecken für mehr als ein Jahr
außerhalb des Gebietes der EU und des EWR auf, behält es seinen Inlandswohnsitz
in der Wohnung eines oder beider Elternteile nur dann bei, wenn ihm in dieser
Wohnung zum dauerhaften Wohnen geeignete Räume zur Verfügung stehen, es diese
objektiv jederzeit nutzen kann und tatsächlich mit einer gewissen
Regelmäßigkeit auch nutzt. Eine Beibehaltung des Inlandswohnsitzes kommt dabei
im Regelfall nur dann in Betracht, wenn das Kind diese Wohnung zumindest zum
überwiegenden Teil der ausbildungsfreien Zeiten tatsächlich nutzt (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufe...