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BFH Urteil v. - VIII R 104/70 BStBl 1975 II S. 568

Gesetze: EStG §§ 12 Nr. 3, 20 Abs. 1 Nr. 4FGO §§ 111, 112StSäumG § 6 Abs. 2

Zinsen gem. § 111 FGO für zu erstattende Einkommensteuer sind nach § 20 Abs. 1 Ziff. 4 EStG steuerpflichtig

Leitsatz

Zinsen, die das FA gemäß § 111 FGO für zu erstattende Einkommensteuern zahlt, sind gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG zur Einkommensteuer heranzuziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 568
BAAAA-91059

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