Da Studium keine Erwerbstätigkeit i. S. von § 33a Abs. 3 Ziff. 2a EStG, keine Steuerermäßigung wegen Beschäftigung einer Hausgehilfin, wenn ein Ehegatte studiert
Leitsatz
Als Erwerbstätigkeit i.S. von § 33a Abs. 3 Nr. 2a EStG ist eine auf die Erzielung von Einkünften gerichtete Tätigkeit anzusehen. Geht nur einer der Ehegatten einer derartigen Beschäftigung nach, während der andere studiert, so kann der Freibetrag für eine Hausgehilfin oder eine Haushaltshilfe auch dann nicht gewährt werden, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1975 II Seite 537 TAAAA-91053
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.