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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 10 | Werbungskosten: Abzug der Kosten für die Verteidigung in einem Strafprozess

Auch strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit stehen, können Erwerbsaufwendungen begründen. Strafverteidigungskosten sind daher laut Bundesfinanzhof dann als Werbungskosten abziehbar, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst ist. Das ist der Fall, wenn die dem Steuerpflichtigen zur Last gelegte Tat in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen worden ist.

Der Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs hat sich mit dem Abzug der Kosten für einen Strafverteidiger als Werbungskosten befasst.

Auch strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit stehen, können Erwerbsaufwendungen begründen. Strafverteidigungskosten sind daher dann als Werbungskosten abziehbar, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst ist. Das ist der Fall, wenn die dem Steuerpflichtigen zur Last gelegte Tat in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen worden ist.

Allerdings setzt die Annahme von Erwerbsaufwendungen auch in diesen Fällen voraus, dass die – die Auf...