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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 4 KR 95/22 ER-B

Gesetze: SGB V § 27 Abs. 1 S. 1; SGB V § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; SGB V § 31 Abs. 6; SGG § 86b Abs. 2 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. ADHS bei Erwachsenen ist nicht generell oder regelhaft als schwerwiegende Erkrankung im Sinne von § 31 Abs. 6 Satz 1 SGB V einzustufen.

2. Die Evidenz für eine Reduktion der ADHS-Kernsymptomatik durch Einsatz von Cannabinoiden ist derzeit bei weitgehend unklarem Nebenwirkungsprofil schwach.

Fundstelle(n):
DAAAJ-19274

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