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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 1 U 377/21

Gesetze: SGB VII § 8 Abs. 1; SGB VII § 63 Abs. 1 S. 2; SGG § 128

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bei einem nicht beobachteten tödlichen Unfall während der Arbeit greift eine Beweiserleichterung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls auch dann ein, wenn der Versicherte zwar noch Angaben zum Hergang hat machen können, diese aber infolge einer ärztlich bestätigten Amnesie nicht belastbar sind.

2. In einem solchen Fall kann ein Sturz aus einer Lkw-Fahrerkabine und damit ein Arbeitsunfall schon dann festgestellt werden, wenn nach den Angaben der behandelnden Ärzte und einem pathologischen Gutachten die Schwere und das Muster der Verletzungen für einen Sturz aus größerer Höhe sprechen und der Versicherte neben dem Lkw unterhalb der Fahrertür aufgefunden worden ist.

3. Steht ein Sturz von einem Arbeitsgerät aus größerer Höhe fest, so hängt die Feststellung eines Arbeitsunfalls nicht davon ab, welche weitere, ggfs. auch innere Ursache der Sturz hatte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAJ-19273

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