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BFH Urteil v. - IV R 241/69 BStBl 1975 II S. 412

Gesetze: EStG 1965 § 7 Abs. 4 und 5

Keine gesonderte AfA für Herstellungskosten an fertiggestelltem Gebäude

Leitsatz

Werden für ein im Jahre 1962 fertiggestelltes Gebäude nach dem weitere Herstellungskosten zur Aufstockung aufgewendet, so richtet sich die AfA für das gesamte Gebäude einheitlich nach § 7 Abs. 4 EStG 1965; eine gesonderte AfA nach § 7 Abs. 5 EStG 1965 für die neu hergestellten Gebäudeteile ist nicht zulässig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 412
LAAAA-91034

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