Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerbefreiung für Tätigkeit als Dozent für Konfliktpräventionskurse
Die Frage, ob die Umsätze eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers aus seiner Tätigkeit als Dozent für Konfliktpräventionskurse für Schulklassen von der Umsatzsteuer befreit sind, hat der BFH nicht endgültig geklärt und an das FG zurückverwiesen.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers ist kein Schul- oder Hochschulunterricht i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL.
II. Sachverhalt
Der Kläger ist Präventions- und Persönlichkeitstrainer und erzielt u. a. Umsätze aus der Tätigkeit als Dozent für Konfliktpräventionskurse vor Schulklassen an Grundschulen.
Ein Ausdruck der Homepage lässt zudem erkennen, dass der Kläger als „Teamleiter“ auftrat, für eine Gruppe von neun weiteren tätigen Kursleitern. Das Angebot umfasste verschiedene Kursarten (Kinderbewegungsprogramm neben weiteren Sport- und Bewegungsangeboten eines Kooperationspartners, Präventionstrainings im Kindergarten, in der Grundschule und in weiterführenden Schulen, Persönlichkeitstrainings für Frauen und für ältere Leute, Erziehungsseminare für Eltern). Die Kursgebühren wurden jeweils pro Teilnehmer für die verschiedenen insgesamt sechs Stunden umfassenden Kursangebote angegeben. Der Steuerberater des Kläge...