Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen
Bislang war für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes allein die zolltarifliche Einreihung maßgeblich. Diese Behandlung führte in der Praxis bisher dazu, dass Unternehmer, die Holzhackschnitzel aus dem Bereich der Forstwirtschaft einerseits und aus dem Bereich der Holzverarbeitung andererseits erwerben, nicht nur beim Einkauf, sondern auch beim Weiterverkauf mit unterschiedlichen Steuersätzen arbeiten mussten. Holzschnitzel aus der Holzverarbeitung wurden – wegen der Steuersatzermäßigung – bevorzugt an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kunden veräußert. Holzschnitzel aus der Forstwirtschaft wurden dagegen möglichst an vorsteuerabzugsberechtigte Kunden veräußert, die durch die Berechnung der Umsatzsteuer mit 19 % nicht belastet werden. Bei dieser Abgrenzung für die Lieferung von Holzhackschnitzel anhand der Kombinierten Nomenklatur ist aber der Neutralitätsgrundsatz zu beachten. Dies führt dazu, dass bestimmte Formen von Brennholz von der Ermäßigung nicht ausgeschlossen werden dürfen, sofern die begünstigten und die nicht begünstigten Formen von Brennholz für den Durchschnittsverbraucher austauschbar sind.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Ein Mitgliedstaat, der auf der Grundlage von Art. 122 MwStSystRL e...