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Bei flughafennahen Grundstücken sind nicht nur Lärmbelastungen zu berücksichtigen
Bei der Ermittlung des Einheitswerts eines flughafennahen Grundstücks sind nach der Auffassung des Bundesfinanzhofs neben der Beeinträchtigung durch Lärm auch Belastungen durch Abgase und Kerosinreste zu berücksichtigen. Es sei fraglich, ob die von der Finanzverwaltung zugelassenen pauschalen Abschläge alle Belastungen durch den Flughafenbetrieb erfassen oder nur an die Lärmbelastung anknüpfen. Dies muss das FG Düsseldorf im zweiten Rechtsgang aufklären.
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Für Mandanten, die in der Nähe eines Flughafens wohnen, kann eine erfreuliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Einheitsbewertung interessant sein.
Danach sind bei der Ermittlung des Einheitswerts eines flughafennahen Grundstücks neben der Beeinträchtigung durch Lärm auch die Belastungen durch Abgase und Kerosinreste zu berücksichtigen.
Die Finanzverwaltung lässt pauschale Abschläge zu, deren Höhe von der Lage in bestimmten Schutzzonen abhängig ist. Nach Auffassung des II. Senats des BFH ist fraglich, ob diese all...