Inländischer Wohnsitz trotz bei Pandemie-bedingtem Verbleib im
Ausland in den Semesterferien eines mehrjährigen Auslandsstudiums
Leitsatz
Besteht bei einem mehrjährigen Auslandsstudium des Kindes durch die Corona-Pandemie auf Grund der Gefahr, dass das Ausbildungsland
(hier Australien) die Wiedereinreise verwehrt, und unterbleibt deshalb der mindestens für die Hälfte der vorlesungsfreie beabsichtigt
gewesene Aufenthalt in der elterlichen Wohnung in Deutschland, steht der tatsächliche Verbleib im Ausbildungsland dem für
den Kindergeldanspruch erforderlichen inländischem Wohnsitz nicht entgegen.
Fundstelle(n): SAAAJ-19188
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