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BFH Urteil v. - VII B 122/73 BStBl 1975 II S. 197

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2AO § 162 Abs. 10 und 11

Bp-Prüfungsanordnung über mehr als drei Veranlagungszeiträume nicht ermessensfehlerhaft und keine unbillige Härte

Leitsatz

1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß das FA bei Großbetrieben eine Betriebsprüfung anordnen kann, die sich auf mehr als drei Veranlagungszeiträume erstrecken soll, um den gesamten Zeitraum bis zur vorhergehenden ordentlichen Betriebsprüfung nachprüfen zu können.

2. In der sofortigen Durchführung der Betriebsprüfung zurück bis zur letzten ordentlichen Betriebsprüfung liegt keine unbillige Härte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 197
NAAAA-91016

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