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BFH Urteil v. - I R 246/72 BStBl 1975 II S. 178

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 7GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 2

Zur Abgrenzung des Entgelts für die Nutzung immaterieller Wirtschaftsgüter von der Raumpacht

Leitsatz

Die für die Hinzurechnungen beim Gewerbeertrag und Gewerbekapital wegen Nutzung eines immateriellen Wirtschaftsguts (Geschäftswert) erforderliche klare Abgrenzung des Entgelts für diese Nutzung von der Raumpacht (vgl. , BFHE 105, 490, BStBl II 1972, 632) ist nicht gegeben, wenn nur der auf die bloße Raummiete entfallende Teilbetrag feststeht.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 178
ZAAAA-91012

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