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Steuerentlastungsgesetz 2022
Das Jahr 2022 steht für Verbraucher bislang im Zeichen stark ansteigender Preise, welche sich insbesondere im Energiebereich zeigen. Mit einer Entspannung ist derzeit nicht zu rechnen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung zur Entlastung der Bevölkerung das „Steuerentlastungsgesetz 2022“ beschlossen. Neben der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und des Grundfreibetrags wird unter anderem die Entfernungspauschale erhöht und erneut ein Kinderbonus ausgezahlt. Der folgende Beitrag ordnet die Entscheidungen in den Besteuerungskontext ein und zeigt die Änderungen in den einzelnen Vorschriften auf.
Kinderbonus
§ 66 EStG behandelt neben der Höhe des Kindergeldes auch dessen Zahlungszeitraum. Derzeit werden monatlich für das erste und zweite Kind jeweils 219 €, für das dritte Kind 225 € und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 € ausgezahlt.
Aufgrund der allgemein gestiegenen Preise wird für das Jahr 2022 erneut ein Kinderbonus ausgezahlt.
Für das Jahr 2021 wurde bereits durch das „Dritte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz)“ ein „Kinderbonus 2021“ in Höhe von einmalig 150 € ausgezahlt.
Der für das Ja...