Gesetze: AO § 222 Abs. 1 Nr. 1StAnpG § 7 Abs. 1EStG 1958 § 38 Abs. 3 Satz 2
Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer nach bestandskräftiger Veranlagung des Arbeitnehmers zur Einkommensteuer
Leitsatz
Kann das Finanzamt nach Durchführung einer Lohnsteueraußenprüfung die zu wenig einbehaltene Lohnsteuer bei den Arbeitnehmern nicht nachfordern, weil diese bestandskräftig zur Einkommensteuer veranlagt worden sind und die Veranlagungen auch nicht nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO berichtigt werden können, so kann der Arbeitgeber sich hierauf gegenüber seiner Inanspruchnahme im Haftungswege nicht berufen; seine Inanspruchnahme ist auch nicht ermessensmißbräuchlich.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1974 II Seite 756 OAAAA-90998
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