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BFH Urteil v. - VI R 24/69 BStBl 1974 II S. 756

Gesetze: AO § 222 Abs. 1 Nr. 1StAnpG § 7 Abs. 1EStG 1958 § 38 Abs. 3 Satz 2

Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer nach bestandskräftiger Veranlagung des Arbeitnehmers zur Einkommensteuer

Leitsatz

Kann das Finanzamt nach Durchführung einer Lohnsteueraußenprüfung die zu wenig einbehaltene Lohnsteuer bei den Arbeitnehmern nicht nachfordern, weil diese bestandskräftig zur Einkommensteuer veranlagt worden sind und die Veranlagungen auch nicht nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO berichtigt werden können, so kann der Arbeitgeber sich hierauf gegenüber seiner Inanspruchnahme im Haftungswege nicht berufen; seine Inanspruchnahme ist auch nicht ermessensmißbräuchlich.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 756
OAAAA-90998

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