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GmbH | Einreichen der Gesellschafterliste als Wissenserklärung
Die Gesellschafterliste enthält einen formalisierten Bericht über eine erfolgte Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder ihrer Beteiligung (§ 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Die Einreichung dieser Wissenserklärung ist eine unvertretbare Handlung, die mit den Zwangsmitteln nach § 888 Abs. 1 ZPO zu vollstrecken ist.
Die Gesellschafterliste kann nicht durch einen anderen als die nach § 40 Abs. 1 und 2 Satz 1 GmbHG Verpflichteten abgegeben werden. Der Geschäftsführer hat höchstpersönlich zu erklären, welche Veränderungen sich nach seiner Kenntnis im Gesellschafter- und Beteilungsbestand ergeben haben. [i]Bisle, NWB 45/2019 S. 3299Das Einreichen der Liste steht den anderen höchstpersönlichen Versicherungen des Geschäftsführers gegenüber dem Registergericht gleich, mit denen er über rechtliche oder tatsächliche Umstände, die in der Vergangenheit eingetr...