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Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen des Privatvermögens
(1) Eigene Anteile der Kapitalgesellschaft sind bei der Bestimmung der relevanten Beteiligungsquote i. S. des § 17 EStG nicht zu berücksichtigen (Bestätigung von , NWB UAAAB-39321, BFH/NV 1998 S. 691). (2) Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns i. S. des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG ist von den tatsächlichen Anschaffungskosten auszugehen; der Ansatz des gemeinen Werts der Beteiligung im Zeitpunkt des Erreichens der Relevanzschwelle kommt nicht in Betracht (vgl. ständige Rechtsprechung). Dies gilt auch für § 17 EStG in der seit 1999 geltenden Fassung. (3) Verfassungsrechtlich gebotener Vertrauensschutz nach Maßgabe des , 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, NWB FAAAD-48927 (BStBl 2011 II S. 86), setzt u. a. voraus, dass die bis zum entstandenen Wertsteigerungen im Falle einer Veräu...