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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 2539/20

Gesetze: SGB X § 45

Leitsatz

Leitsatz:

Die Unkenntnis eines Versicherten von der Rechtswidrigkeit eines ihn begünstigenden Verwaltungsakts (hier: zu hohe Nachzahlung einer Rente) beruht nicht auf grober Fahrlässigkeit, wenn dem fehlerhaften Bescheid ein unübersichtliches Verwaltungsverfahren mit Unklarheiten bezüglich der bewilligten Rente sowie der in der Vergangenheit erfolgten Zahlungen seitens des Rentenversicherungsträgers vorausgegangen ist.

Fundstelle(n):
CAAAJ-18794

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