a) Zur Betriebsaufspaltung, wenn das überlassene Wirtschaftsgut bei der Betriebsgesellschaft nur eine der wesentlichen Betriebsgrundlagen darstellt, - b) inwieweit unterliegen von der Betriebsgesellschaft geleistete (verdeckte) Gewinnausschüttungen, Darlehenszinsen und Avalprovisionen beim Besitzunternehmen der Gewerbeertragsteuer?
Leitsatz
1. Die sachlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung liegen auch dann vor, wenn das überlassene Wirtschaftsgut bei der Betriebsgesellschaft nur eine der wesentlichen Betriebsgrundlagen darstellt.
2. Bei dem Besitzunternehmen unterliegen nicht nur die an sie gezahlten Mietzinsen der Gewerbeertragsteuer, sondern auch (verdeckte) Gewinnausschüttungen, Darlehnszinsen und Avalprovisionen, soweit Darlehen und Wechselbürgschaften für die Betriebsgesellschaft ihre Grundlage in dem einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen des Besitzunternehmens auch in der Betriebsgesellschaft haben.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1974 II Seite 613 NAAAA-90981
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