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BFH Urteil v. - VI R 161/72 BStBl 1974 II S. 547

Gesetze: EStG § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 2

Zur Zuordnung von kurz nach Ende des Kalenderjahres geleisteten Ausgaben

Leitsatz

Ausgaben, die kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahrs, zu dem sie wirtschaftlich gehören, geleistet worden sind, können nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG nur dann als in diesem Kalenderjahr geleistet angesehen werden, wenn sie erst kurze Zeit vor dem Ende dieses Kalenderjahrs fällig geworden sind. Als kurze Zeit in diesem Sinne ist in der Regel ein Zeitraum von 10 Tagen anzusehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 547
SAAAA-90975

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