Gehaltsnachzahlungen an beherrschende Gesellschafter einer GmbH; besondere Aufzeichnung der Aufwendungen für Geschenke und Bewirtungen
Leitsatz
1. Vergütungen, die eine Kapitalgesellschaft an einen beherrschenden Gesellschafter für eine zurückliegende Zeit gewährt, werden mangels einer im voraus getroffenen klaren und eindeutigen Vereinbarung auch dann steuerlich nicht anerkannt, wenn der Gesellschafter zu der Zeit, in der er seine Leistung erbrachte, noch nicht Gesellschafter oder zwar Gesellschafter, indes ohne beherrschenden Einfluß war.
2. Der Senat schließt sich der Auffassung des IV. Senats des BFH an, daß die nach § 4 Abs. 6 EStG aufzeichnungspflichtigen Aufwendungen auf besonderen Konten im Rahmen der Buchführung festzuhalten sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1974 II Seite 497 JAAAA-90965
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