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Grundsteuerreform 2022: Anmerkungen zu den Ausfüllformularen der Finanzverwaltung
Zusätzliche Komplexität durch Gesetzesunterschiede und Formulargestaltung
[i]Grootens (Hrsg.), Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar, NWB Verlag, Herne. 2. Aufl. 2022. ISBN: 978-3-482-67802-8Das ursprüngliche Ziel bei der Umsetzung der Grundsteuerreform war, dass die Neubewertung der wirtschaftlichen Einheiten möglichst bürokratiearm und möglichst digital abläuft. Am ist jetzt der Übermittlungszeitraum für die Feststellungserklärungen angelaufen und aufgrund der je nach Bundesland abweichenden Regelungen haben Steuerberater bis zu sechs Formulardatensätze zu bearbeiten, die insgesamt über 1.000 Felder aufweisen. Ziel des nachfolgenden Praxisleitfadens ist es daher, einen Überblick über die jeweiligen Formulare und ihre Logiken zu verschaffen, die teilweise eine weitere Komplexitätsstufe zum Erklärungsprozess hinzufügen.
S. 2222
I. Herausforderung durch Massenverfahren und enge Fristsetzung
[i]Stöckel, NWB 13/2022 S. 931Bei der Verabschiedung des bundesgesetzlichen Grundsteuer-Reformgesetzes (BT-Drucks. 19/13453) wie auch darauffolgend bei der Verabschiedung der unterschiedlichen Ländermodelle wurde häufig miteinander verglichen, wie viele Angaben vom Steuerpflichtigen benötigt werden. Nach einer Übersicht des baden-württembergischen Finanzministeriums sind in Baden-Württemberg z. B. nur vier anstelle von acht Angaben wie im Bundesmodell für die Bewertung eines bebauten Grundstücks notwendig (vgl. Übersicht Finanzministerium Baden-Württemberg, abrufbar unter https://go.nwb.de/hjrsy). [i]Prognose zum Zeitaufwand: 31 Minuten/wirtschaftliche EinheitAuch zeitliche Einschätzungen wurden im Zuge des Reformprozesses abgegeben: So ging der deutsche Normenkontrollrat davon aus, dass eine Erklärung durchschnittlich 31 Minuten Zeitaufwand pro wirtschaftlicher Einheit (davon sechs Minuten zur Datenbeschaffung) benötigen würde (vgl. Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats v. , abrufbar unter https://go.nwb.de/l5soo).
Seit der Veröffentlichung der Formulare für die Feststellungserklärungen sowie der Finalisierung der elektronischen Datensätze lässt sich mittlerweile besser abschätzen, inwieweit diese Annahmen tatsächlich zutreffend sind. Insgesamt sind rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten bis Ende Oktober zu veranlagen und aufgrund der Öffnungsklausel sind neben dem Bundesmodell noch fünf eigenständige Landesgrundsteuermodelle auf der Bewertungsebene beim Grundvermögen zu beachten. Als zusätzlich herausfordernd ist es zu bezeichnen, dass es für ein solches Massenverfahren wie die Grundsteuerreform bisher noch nie einen solch kurzen Abgabezeitraum gab (vgl. z. B. BStBl 2022 I S. 205) und die Zeit für die entsprechenden Vorbereitungen aufseiten der Finanzverwaltung und aufseiten der Steuerberater zugleich so kurz war. Der erhebliche Zeitdruck zeigt sich z. B. darin, dass noch bis zum finale Änderungen an der ERiC-Schnittstelle und somit an den verbindlichen Formulardatensätzen vorgenommen wurden. [Auch lagen entsprechende Verwaltungsanweisungen zu einzelnen Ländermodellen zu Beginn des Abgabezeitraums am (z. B. in Bayern) noch nicht vor (der AE LGrStG wurde nunmehr im Gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg, 2022 S. 638, veröffentlicht). (Diese Textpassage wurde in der Online-Fassung am korrigiert.)]
[i]Mehr Angaben in Formularen gefordert als ursprünglich erwartetAuch ein erster Blick in die Formulare zeigt bereits, dass für eine erfolgreiche Abgabe häufig sehr viel mehr Angaben als ursprünglich erwartet zu machen sind – neben den Angaben zu den Grundstücken an sich sind auch umfassende Angaben zu den Eigentumsverhältnissen zu machen . Hinzu kommt im weiteren Erklärungsprozess noch eine Vielzahl von Plausibilitätsprüfungen und Regelabhängigkeiten.