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Gesetzgebung | Reform der Gebäudeförderung (BMWK)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird neu aufgestellt. Die entsprechende Reform hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am nach Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung vorgelegt.
Im Einzelnen zur Reform der BEG:
Die Reform der BEG hat den klaren Fokus auf der Neuausrichtung der Sanierungsförderung. Zeitlich wird sie in zwei Schritten vollzogen: 1) kurzfristig gelten ab dem neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen und der noch laufenden Neubauförderung und 2) ab dem greifen neue Förderbedingungen bei Einzelmaßnahmen der Sanierung.
1. Sanierungsförderung
Bessere Übersicht bei der Antragstellung
Die Antragstellung wird übersichtlicher. Wer eine Komplettsanierung ...