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BFH Urteil v. - I R 31/72 BStBl 1974 II S. 387

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Keine Dauerschuld solange die Vollziehung des Bescheids bei einer betrieblichen Steuerschuld ausgesetzt wird

Leitsatz

Eine betriebliche Steuerschuld kann nicht zu einer Dauerschuld im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 8 Nr. 1 GewStG werden, solange die Vollziehung des Bescheides über die betreffende Steuer gemäß § 242 AO, § 69 FGO ausgesetzt ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 387
GAAAA-90953

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