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Verfahrensrecht | Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (BMF)
Das BMF hat zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen Stellung genommen (, IV B 1 - S 1317/19/10058 :023).
Hintergrund: Durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom (BGBl. I S. 1142) wurden die § 138e Abs. 3 und § 138h Abs. 2 AO an die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom , ABl. L 139 vom S. 1, zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie angepasst.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Rn. 255 des BStBl I S. 582 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wird mit sofortiger Wirkung wie folgt neu gefas...