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Erbrecht | Lenkende Ausschlagung (OLG)
Ein Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt (hier: Ausschlagung mit dem Ziel, die Alleinerbenstellung der Mutter zu erreichen), ist grundsätzlich nur ein nicht zur Anfechtung berechtigender unbeachtlicher Motivirrtum (Anschluss KG, 19 W 50/19; entgegen OLG Düsseldorf, 3 Wx 173/17, ZEV 2081 S. 85; OLG Düsseldorf, 3 Wx 166/17, ZEV 2019 S. 469).
Quelle: , NWB MAAAJ-16799