Ist die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG i.d.F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom , wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert ein festgestellter Unterschiedsbetrag insoweit auf den Rechtsnachfolger übergeht, verfassungsgemäß?
Fundstelle(n): BFH/PR 2024 S. 130 Nr. 5 DStR 2024 S. 430 Nr. 8 EStB 2024 S. 74 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 7/2024 S. 446 StuB-Bilanzreport Nr. 4/2024 S. 155 RAAAJ-18001
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