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BFH Urteil v. - IV R 26/68 BStBl 1973 II S. 866

Gesetze: EStG § 15 Nr. 2StAnpG § 1 Abs. 2 und 3

Angemessenheit der Gewinnverteilung bei Familienpersonengesellschaften

Leitsatz

1. Die Rechtsgrundsätze des Beschlusses des Großen Senats vom GrS 4/71 (BFHE 106, 504, BStBl II 1973, 5) über die Obergrenze für die Angemessenheit der Gewinnbeteiligung eines als Gesellschafter aufgenommenen Familienangehörigen sind nicht ohne weiteres übertragbar auf Gesellschaftsverhältnisse zwischen Familienangehörigen, die nicht auf einer Schenkung des Gesellschaftsanteils durch den bisherigen Alleinunternehmer (Vater) beruhen, sondern in der Weise zustande gekommen sind, daß der in die Gesellschaft aufgenommene Familienangehörige dem Unternehmen aus eigenen Mitteln neues Kapital zuführt.

2. Gleichwohl ist auch in derartigen Fällen zu prüfen, ob die dem Familienangehörigen eingeräumte Gesellschafterstellung und insbesondere die ihm zugebilligte Gewinnbeteiligung angemessen ist.

3. Den Maßstab für die Prüfung, ob die Gewinnverteilung angemessen ist, bildet in diesen Fällen die unter Fremden übliche Gestaltung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 866
VAAAA-90909

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