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BFH  - II R 48/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 7 Abs 3, GG Art 6 Abs 1, GG Art 3 Abs 1

Rechtsfrage

Stellt die Gegenleistung, die ein Ehegatte dafür erhält, dass er im notariellen Ehevertrag auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, nachehelichen Unterhalt und Ansprüche aus Hausratsteilung verzichtet, eine freigebige Zuwendung dar? Ist der Verzicht eine Gegenleistung, die nicht in Geld veranschlagt werden kann? Verstößt die Besteuerung des Vorgangs gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip, das Folgerichtigkeitsgebot und den Schutz der Ehevertragsfreiheit?

Ehevertrag; Gegenleistung; Schenkung; Verfassung; Verzicht; Zugewinnausgleich

Fundstelle(n):
DStR 2025 S. 275 Nr. 36
NWB-Eilnachricht Nr. 38/2025 S. 2585
VAAAJ-17995

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