BFH - II R 18/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig
Gegenleistung; Grunderwerbsteuer; Herstellung
Rechtsfrage
Stellen Kosten für nachträglich mit dem Bauträger vereinbarte Sonderwünsche (z.B. Vergrößerung der Terrassenpflasterung) nach Erwerb eines noch nicht errichteten Gebäudes eine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung dar?
Gesetze: GrEStG § 9 Abs 2 Nr 1, GrEStG § 8 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.07.2022):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
BAAAJ-17993