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BFH Urteil v. - I R 140/71 BStBl 1973 II S. 840

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1EStG § 6b

Keine Rücklage nach § 6b EStG für Gewinne aus einer Entschädigung für künftige Gewinnminderungen

Leitsatz

Gibt ein Unternehmer zur Vermeidung einer Enteignung betriebliche Grundstücke zum Bau einer Straße ab und erhält er neben der Grundstückswertentschädigung eine Ertragswertentschädigung für die Beeinträchtigung des verbleibenden Betriebs, so kann er nur die Grundstückswertentschädigung in eine Rücklage nach § 6b EStG einstellen. Er darf für die Ertragswertentschädigung auch nicht anteilig, soweit sie künftige Gewinnminderungen abgilt, einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 840
LAAAA-90908

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