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NWB Nr. 30 vom Seite 2134

Feststellung des steuerlichen Einlagekontos für Betriebe gewerblicher Art in Wechselfällen

Das

Andreas Fiand

[i]Baumgart, Besteuerung der Betriebe gewerblicher Art, Grundlagen, NWB RAAAE-83536 Strittig war bisher, ob eine Feststellung des steuerlichen Einlagekontos zu erfolgen hat, wenn der Betrieb gewerblicher Art die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG zu keinem Zeitpunkt oder über die Jahre hinweg nicht durchgängig erfüllt. Diese Frage wurde zwischenzeitlich durch den BFH höchstrichterlich geklärt. Mit (BStBl 2022 I S. 645) hat die Finanzverwaltung nun ihr Schreiben zu Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge an die Grundsätze des (BStBl 2022 II S. 269) angepasst. Der nachfolgende Beitrag stellt das BMF-Schreiben in Umsetzung des BFH-Urteils und den rechtlichen Kontext vor.

I. Die rechtliche Ausgangslage

1. Steuerliches Einlagekonto

Seit der Unternehmenssteuerreform 2001 unterliegt auch das zu versteuernde Einkommen eines Betriebs gewerblicher Art dem einheitlichen Steuersatz von 25 % (bis 2007) bzw. von 15 % (ab 2008; vgl. § 23 Abs. 1 KStG). Bei Weitergabe der Mittel an die Anteilseigner kommt in der Regel aber mangels unbeschränkter Steuerpflicht des Anteilseigners keine Besteuerung in Betracht. Deshalb sieht § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG vor, dass unter bestimmten Umständ...