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Verfahrensrecht | Rechtsweg für Schadenersatz nach der DSGVO (BFH)
Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Finanzbehörden wegen behaupteter Verstöße gegen die DSGVO ist der Finanzrechtsweg gegeben (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger machte mit seiner Klage beim FG unter Berufung auf die DSGVO verschiedene datenschutzrechtliche Ansprüche gegen das FA geltend, darunter einen Schadenersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO.
Nach Anhörung beider Beteiligter hat das FG das Verfahren betreffend Schadenersatz abgetrennt, den Finanzrechtsweg für unzulässig erklärt und das Verfahren unter Zulassung der Beschwerde nach § 17a Abs. 1 GVG an das örtliche Landgericht verwiesen ().
Beide Beteiligte haben Beschwerde eingelegt, denen das FG nicht abgeholfen hat...