BFH Urteil v. - VIII R 153/70 BStBl 1973 II S. 814
Gesetze: EStG § 21 Abs. 2AO § 217StAnpG § 1 Abs. 2 und 3StAnpG § 5 Abs. 2BGB § 134Erstes Wohnungsbaugesetz vom (BGBl I, 1047) Erstes Wohnungsbaugesetz vom (BGBl IErstes Wohnungsbaugesetz vom (BGBl I, 1047) 1047) § 30Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (1. BMietG) vom (BGBl I, 458) Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (1. BMietG) vom (BGBl IGesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (1. BMietG) vom (BGBl I, 458) 458) § 263. BMietG vom (BGBl I, 969) 3. BMietG vom (BGBl I3. BMietG vom (BGBl I, 969) 969) § 6
Nutzungswert öffentlich geförderter, eigengenutzter Wohnung bei preisrechtswidriger Miete für Vergleichswohnungen
Leitsatz
Der Nutzungswert der im öffentlichen Wohnungsbau geförderten Wohnung im eigenen Mietwohnhaus kann nach der für Vergleichswohnungen tatsächlich erzielten Miete bemessen werden auch dann, wenn die Mietzinsvereinbarungen gegen gesetzliche Preisvorschriften verstoßen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1973 II Seite 814 RAAAA-90906
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