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Online-Nachricht - Donnerstag, 21.07.2022

Einkommensteuer | Wohnriester - "unmittelbare" Verwendung des geförderten Kapitals in Fällen der Darlehenstilgung (BFH)

Auch im Fall der Verwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals zur Tilgung eines Darlehens nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Auszahlung des geförderten Kapitals und der Darlehenstilgung bestehen (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG kann der Zulageberechtigte das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und geförderte Kapital unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens verwenden.

Sachverhalt: Streitig ist, ob das Merkmal der Unmittelbarkeit des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auch auf die Variante der Tilgung eines ungeförderten Wohnbaudarlehens anzuwenden i...

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