Ausgleichszahlung im Sinne des § 89b HGB kein Gewerbeertrag des mit dem Tode des Handelsvertreters eingestellten Gewerbebetriebs bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Leitsatz
Eine Ausgleichszahlung im Sinne von § 89b HGB, die ihren Grund in der Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Tod des Handelsvertreters hat und an dessen allein erbende Witwe geleistet wird, gehört nicht zum Gewerbeertrag des mit dem Tode eingestellten Gewerbebetriebs, wenn der Handelsvertreter seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelte und diese Gewinnermittlungsart beibehalten wurde.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1973 II Seite 786 DAAAA-90902
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