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WP Praxis Nr. 8 vom Seite 280

Erst- und Folgekonsolidierung nach HGB

WP/StB Prof. Dr. Peter Oser und Prof. Dr. Carsten Theile

Der vorliegende WP-Examensfall aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ ist der Rechnungslegung, speziell dem Konzernabschluss, zuzuordnen und ist damit ein Aufstellungsthema (§ 4 Abs. 2 Nr. 1b WiPrPrüfV). Geprüft wird die Erstkonsolidierung (Kaufpreisallokation, Ermittlung des Geschäfts- oder Firmenwerts) sowie die Folgekonsolidierung (zusätzliche weitere Konsolidierungsmaßnahmen) anhand eines konkreten Falles und damit im übergreifenden Zusammenhang. Die Bearbeitungszeit der Aufgabe beträgt 2,5 Stunden. Aufgaben mit diesem hohen Zeitumfang sind im Examen vergleichsweise selten.

I. Einordnung der Erst- und Folgekonsolidierung

Die Erstkonsolidierung bezeichnet die erstmalige Einbeziehung (Vollkonsolidierung) eines Tochterunternehmens im Konzernabschluss des Mutterunternehmens. Dabei wird der Beteiligungsbuchwert des Tochterunternehmens ersetzt durch deren einzelne Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten (= Kapitalkonsolidierung). Die einzelnen Vermögensgegenstände und (Eventual-) Schulden sind bei erworbenen Tochterunternehmen grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (§ 301 Abs. 1 HGB, sog. Neubewertung). Eine sich aus der Kapitalkonsolidierung ergebende aktive Differenz (Residualgröße) ist als Geschäfts- oder Firmenwert und eine passive als Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung auszuweisen (§ 301 Abs. 3 Satz 1 HGB). Der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung ist grundsätzlich der Zeitpunkt, „zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist“ (§ 301 Abs. 2 Satz 1 HGB). Das ist beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung der (i. d. R. unterjährige) Erwerbszeitpunkt.

Folgekonsolidierung ist die Bezeichnung für alle Konsolidierungsmaßnahmen, die an auf den Erwerb des Tochterunternehmens folgenden Konzernabschlussstichtagen durchzuführen sind. Dazu gehören die Fortschreibung der Neubewertungsbeträge und der Unterschiedsbeträge im Rahmen der Kapitalkonsolidierung, die Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie die Zwischenergebniseliminierung.

II. Aufgabenstellung

Die nicht kapitalmarktorientierte Hochhinaus AG mit Sitz in Magdeburg hat mit notarieller Urkunde 100 % der Anteile an der BlitzBlank GmbH mit Sitz in Fürth erworben. Die Übertragung wurde zum vereinbart. Der Kaufpreis für die Anteile betrug 11.400 T€. Ferner sind noch weitere Kosten i. H. von 230 T€ für Vermittlungsprovisionen, 120 T€ für Notarkosten, 150 T€ für ein Bewertungsgutachten und in der M&A-Abteilung der Hochhinaus AG Personalkosten i. H. von 60 T€ angefallen, die intern dem Unternehmenszusammenschluss zugerechnet werden.

Das bei der BlitzBlank GmbH in 2016 entstandene Periodenergebnis steht dem Käufer zu und wird bei der Feststellung des Jahresabschlusses im Frühjahr 2017 thesauriert. Der relevante Ertragsteuersatz beträgt für den gesamten Betrachtungszeitraum 30 % und gilt für beide Unternehmen.

Gehen Sie davon aus, dass die Bilanzen der Hochhinaus AG und der BlitzBlank GmbH zum gemäß den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt wurden.


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Posten
Bilanz der Hochhinaus AG zum in T€
Bilanz der BlitzBlank GmbH zum in T€
Anlagevermögen
Immat. Vermögen
6.000
500
Sachanlagen
20.250
5.000
Finanzanlagen
14.750
500
Umlaufvermögen
30.000
4.000
Summe Aktiva
71.000
10.000
Gezeichn. Kapital
5.500
1.000
Rücklagen
20.500
3.000
Jahresüberschuss
10.000
1.000
Langfr. Verbindlichkeiten
17.000
2.000
Kurzfr. Verbindlichkeiten
18.000
3.000
Summe Passiva
71.000
10.000

a)

Bestimmen und begründen Sie die Anschaffungskosten der Beteiligung an der BlitzBlank GmbH nach HGB. (10 Punkte)

b)

Führen Sie die Erstkonsolidierung gemäß HGB zum durch. Gehen Sie bitte zunächst auf die nachS. 281folgenden Sachverhalte (1) bis (4) ein und diskutieren diese. Benutzen Sie zur Erstkonsolidierung das beigefügte Tableau. (55 Punkte)

Aus der von der Hochhinaus AG durchgeführten Due Diligence hat das Management der Hochhinaus AG folgende Informationen erhalten:

(1)

Der Markenname „Dr. Citrus“, ein bekannter Spezialreiniger der BlitzBlank GmbH, wurde in einem Wertgutachten unstrittig mit 4.200 T€ beziffert. Die Hochhinaus AG geht von einer Nutzung des Markennamens für weitere 10 Jahre aus. Die planmäßige Abschreibung soll linear erfolgen. [10 Punkte]

(2)

Der Marktpreis der von der BlitzBlank GmbH vor drei Jahren angeschafften Spezialmaschinen beträgt 2.000 T€ (Buchwert 1.500 T€). Die Restnutzungsdauer der Maschinen beträgt 5 Jahre, wobei eine lineare Abschreibung zur Anwendung kommt. [5 Punkte]

(3)

Anfang 2016 hat sich die BlitzBlank GmbH als Bürge für einen Bankkredit an den wichtigsten Lieferanten der BlitzBlank GmbH zur Verfügung gestellt; die Ausfallbürgschaft beläuft sich auf 500 T€. Eine Inanspruchnahme der BlitzBlank GmbH aus der Bürgschaft wird aufgrund der Bonität des Lieferanten als unwahrscheinlich angesehen. Die Bürgschaft spielte daher in den Kaufpreisverhandlungen auch keine Rolle. In den Jahren 2016 und 2017 bestehen im Jahresabschluss der BlitzBlank GmbH keine Verbindlichkeiten gegenüber dem Lieferanten. [5 Punkte]

(4)

Seit Mitte 2016 wird in der Entwicklungsabteilung der BlitzBlank GmbH an der Entwicklung eines neuartigen Reinigers für Plexiglasscheiben gearbeitet. Die Geschäftsleitung der BlitzBlank GmbH hält zwei Szenarien für wahrscheinlich: (a) Nach einer Markteinführungsphase von 2 Jahren ist der Reiniger etabliert und wird in den darauf folgenden 8 Jahren einen diskontierten Überschuss von 8 Mio. € erwirtschaften, (b) der Reiniger kann sich am Markt nicht behaupten und seine Produktion wird nach 2 Jahren, am Ende der Markteinführungsphase, eingestellt. Er hat in diesem Fall bis dahin diskontiert einen Verlust von 2 Mio. € verursacht. In der von der Marketingabteilung der BlitzBlank GmbH Anfang September 2016 erstellten Studie wird davon ausgegangen, dass der Reiniger mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 % ein Erfolg wird. Im Abschluss der BlitzBlank GmbH sind zutreffend Entwicklungskosten i. H. von 100 T€ angesetzt worden. Bei der Hochhinaus AG wird der Erfolg des Reinigers kritischer gesehen und ihm lediglich eine Wahrscheinlichkeit von 60 % beigemessen. [10 Punkte]

(5)

Erstellen Sie die Konzernbilanz zum anhand des beigefügten Tableaus und gehen Sie auf die bilanzielle Behandlung eines eventuell entstehenden Unterschiedsbetrages ein. [25 Punkte]

c)

Führen Sie die Folgekonsolidierung gemäß HGB zum durch. Gehen Sie bitte zunächst auf die nachfolgenden Sachverhalte (1) bis (6) ein und diskutieren diese. Benutzen Sie zur Folgekonsolidierung die beigefügten Tableaus. Gehen Sie davon aus, dass die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen gemäß den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt wurden. (85 Punkte)


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Posten
Bilanz der Hochhinaus AG zum in T€
Bilanz der BlitzBlank GmbH zum in T€
Anlagevermögen
Immat. Vermögen
6.000
500
Sachanlagen
20.100
5.400
Finanzanlagen
15.900
300
Umlaufvermögen
30.700
4.800
Summe Aktiva
72.700
11.000
Gezeichnetes Kapital
5.500
1.000
Rücklagen
20.500
4.000
Jahresüberschuss
10.000
1.000
Langfr. Verbindlichkeiten
17.000
2.150
Kurzfr. Verbindlichkeiten
19.700
2.850
Summe Passiva
72.700
11.000


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Posten
GuV der Hochhinaus AG
1.1. - in T€
GuV der BlitzBlank GmbH
1.1. - in T€
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Ertrag
Umsatzerlöse
145.500
35.600
Herstellungskosten des Umsatzes
92.000
28.450
Vertriebskosten
13.500
2.250
Verwaltungskosten
22.400
3.000
Sonst. betr. Erträge
6.000
830
Sonst. betr. Aufwand
7.250
530
Zinserträge
200
Zinsaufwand
2.400
400
Ertragsteuern
4.150
800
Jahresüberschuss
10.000
1.000

Im Geschäftsjahr 2017 sind folgende Geschäftsvorfälle noch im Rahmen der Konsolidierung zu berücksichtigen:

(1)

Am verkaufte die Hochhinaus AG an die BlitzBlank GmbH ein Grundstück für 200 T€ (Buchwert 150 T€). [10 Punkte]

(2)

Zur Finanzierung dieser Transaktion gewährte sie der BlitzBlank GmbH am ein Darlehen i. H. von 150 T€ zu einem unstrittig angemessenen Zinssatz von 8 %. Das Darlehen muss in 5 Jahren zurückgezahlt werden. [5 Punkte]

(3)

Seit Februar 2017 liefert die BlitzBlank GmbH den von ihr hergestellten Grundstoff für ein von der Hochhinaus AG produziertes und vertriebenes Versiegelungswachs. Am sind von der Hochhinaus AG noch 100 Tonnen des gelieferten Grundstoffes nicht weiterverarbeitet worden. Das in 2017 von der Hochhinaus AG produzierte Versiegelungswachs (1.500 Tonnen) wurde vollständig an Großhändler abgesetzt. Der Preis pro kg Wachs beträgt S. 28215,60 €. Der vereinbarte Verrechnungspreis für ein Kilogramm des Grundstoffes beträgt 6,00 €/kg. Zum gleichen Preis wird dieser Grundstoff auch an Dritte verkauft. Die Herstellungskosten pro kg betragen 5,00 €. [10 Punkte]

(4)

Aufgrund einiger Probleme im Rahmen der Testserien in der Entwicklungsabteilung der BlitzBlank GmbH wird mit dem Abschluss der Entwicklung des neuartigen Reinigers für Plexiglasscheiben erst im Februar 2018 gerechnet. Aufgrund einer sich im Sommer 2017 abzeichnenden Änderung des Marktes für Reiniger für Plexiglasfensterscheiben wurde eine neue Studie in Auftrag gegeben. Aufgrund der Ankündigung des Marktführers für solche Reiniger, im Januar 2018 einen neuen Reiniger für Plexiglasscheiben einzuführen, führt sie zu einer gänzlich anderen Einschätzung bezüglich des Erfolges des von der BlitzBlank GmbH entwickelten Reinigers, der frühestens im Februar 2018 eingeführt werden kann. Nach dieser Studie ist nunmehr nur noch mit einer Wahrscheinlichkeit von 20 % mit einer erfolgreichen Markteinführung zu rechnen. In der Oktobersitzung beschließt daher die Geschäftsführung der BlitzBlank GmbH in Absprache mit dem Management der Hochhinaus AG die Einstellung der Weiterentwicklung. [10 Punkte]

(5)

Für „Dr. Citrus“ liegen keine Anzeichen für das Vorliegen einer Wertminderung vor. Die Marke hat sich plangemäß entwickelt. [5 Punkte]

(6)

Hinsichtlich der Bestimmung der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwertes ist die Hochhinaus AG unsicher. Einerseits scheint dem Management der Hochhinaus AG eine kurze Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwertes insbesondere aufgrund der zu erwartenden Veränderungen der Beschaffungsmärkte der BlitzBlank GmbH in den nächsten fünf Jahren gerechtfertigt, andererseits sprechen der Lebenszyklus einiger wichtiger Produkte („Dr. Citrus“) sowie die Laufzeit wesentlicher Absatzverträge für eine Nutzungsdauer von 8 bis 10 Jahren. Die für die Entwicklung neuer innovativer Reinigungsprodukte verantwortlichen Personen werden voraussichtlich noch mindestens 10 Jahre in der BlitzBlank GmbH aktiv sein. [20 Punkte]

(7)

Erstellen Sie die Konzernbilanz und die Konzern-GuV zum anhand der beigefügten Tableaus. [25 Punkte]