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LSG Thüringen Urteil v. - L 7 AS 623/17

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB II; § 22b Abs 1 S 4 SGB II

Leitsatz

Leitsatz:

Die zur Erstellung des schlüssigen Konzepts eines Grundsicherungsträgers erhobenen Daten müssen ein realistisches Abbild des Wohnungsmarktes liefern. Wird der Wohnungsmarkt nicht deutlich überwiegend oder nahezu ausschließlich durch große Wohnungsunternehmen und Genossenschaften geprägt, bedarf es zur repräsentativen Abbildung des Wohnungsmarktes der Sicherstellung, dass auch ausreichend Daten von kleineren Vermietern in die Erhebung einfließen.

Fundstelle(n):
BAAAJ-17792

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