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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 3 R 67/21

Gesetze: § 63 Abs 1 S 1 SGB X; § 43 SGB VI; § 2 Abs 2 S 1 RVG; § 3 RVG; § 14 RVG; Nr 1002 RVG-VV; Nr 1005 RVG-VV

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Einigungsgebühr kann nicht geltend gemacht werden, wenn im Widerspruch gegen einen die beantragte Rente wegen Erwerbsminderung ablehnenden Bescheid kein konkreter Antrag gestellt wird und auch im Übrigen den Ausführungen kein konkretisiertes Anliegen entnommen werden kann.

Fundstelle(n):
AAAAJ-17788

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