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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 5 U 25/18

Gesetze: § 9 Abs 1 SGB VII; Anl 1 Nr 2112 BKV

Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren über das Vorliegen einer Berufskrankheit nach der Nr. 2112 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (Gonarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbare Kniebelastung mit einer kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13.000 Stunden und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt einer Stunde pro Schicht) – nachfolgend: BK 2112 –.

Fundstelle(n):
MAAAJ-17745

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