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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 AY 82/20

Gesetze: AsylbLG § 1a; AsylbLG § 3; SGB X § 45; SGB X § 48

Leitsatz

Leitsatz:

Sind durch einen Dauerverwaltungsakt ungekürzte Leistungen nach § 3 AsylbLG bewilligt worden, so ist für eine Anspruchseinschränkung nach § 1a AsylbLG neben der Feststellung der Anspruchseinschränkung auch die Rücknahme nach § 45 SGB X bzw. die Aufhebung nach § 48 SGB X der vorangegangenen Bewilligungsentscheidung für die Dauer der festgestellten Leistungseinschränkung erforderlich.

Fundstelle(n):
LAAAJ-17699

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