Hemmung der Feststellungsverjährung durch eine Prüfungsanordnung
Leitsatz
1. Ein rechtskräftig gewordenes Zwischenurteil bindet das Gericht für das anschließende Grund- oder Endurteil.
2. Eine durch Bekanntgabe an den (unrichtigen) Inhaltsadressaten zunächst wirksam gewordene Prüfungsanordnung entfaltet diesem
gegenüber Hemmungswirkung, soweit sie nicht von ihm erfolgreich angefochten worden ist. Entsprechendes gilt für den umgekehrten
Fall (richtiger Inhaltsadressat, falscher Gegenstand).
3. Eine Prüfungsanordnung, mit der die Prüfung der Einkünfte einer Personengesellschaft aus Vermietung und Verpachtung angeordnet
wird, hemmt die Feststellungsfrist betreffend von dieser Gesellschaft erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht.
Fundstelle(n): AO-StB 2023 S. 148 Nr. 5 BAAAJ-17578
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