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Track 18 | Haftung für Säumniszuschläge: Rechtzeitiger Nachweis bei Herabsetzung der Haftungsschuld erforderlich
Eine Herabsetzung der Haftungsschuld für Säumniszuschläge gem. § 69 Satz 2 AO wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners kommt nach einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Bundesfinanzhofs nur in Betracht, wenn der Haftungsschuldner spätestens im Einspruchsverfahren substantiiert dargelegt und nachgewiesen hat, dass der Steuerschuldner überschuldet und zahlungsunfähig gewesen ist.
Einen kurzen Hinweis wert ist auch eine neue verfahrensrechtliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Es geht um die Haftung für Säumniszuschläge. Konkret: um die Herabsetzung der Haftungsschuld bei Überschuldung und bei Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners.
Der VII. Senat des BFH hat deutlich gemacht: Eine Herabsetzung der Haftungsschuld für Säumniszuschläge kommt in diesem Fall nur in Betracht, wenn der Haftungsschuldner spätestens im Einspruchsverfahren gegen den Haftungsbescheid substantiiert darlegt und nachweist, dass der Steuerschuldner überschuldet und zahlungsunfähig gewesen ist.