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Einkommensteuer | Vorrang der horizontalen Verlustausgleichsbeschränkung bei Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften (FG)
Die Verlustausgleichsbeschränkung in § 23 Abs. 3 Sätze 7 und 8 EStG schließt auch die Anwendung des negativen Progressionsvorbehalts auf nach einem DBA steuerfreie Veräußerungsverluste bei der Ermittlung des Steuersatzes aus (; rechtskräftig).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von negativen Einkünften aus einer Beteiligung an einer KG im Wege des negativen Progressionsvorbehalts: Der Kläger hielt eine Beteiligung an einer in der Immobilienbranche tätigen KG in seinem Privatvermögen. Im Streitjahr veräußerte die KG eine in Österreich belegene Immobilie und erzielte daraus einen Verlust. Der auf den Kläger entfallende Verlustanteil wurde nach Mitteilung über die gesonderte und einheitlic...