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Gewerbesteuer | Nichterfassung des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG anlässlich des Übergangs zu einer neuen Tätigkeit (BFH)
Ob der anlässlich des Übergangs zu
einer neuen Tätigkeit erzielte Veräußerungsgewinn einer GmbH & Co. KG nach
§ 7 Satz 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegt, beurteilt sich danach, ob der
"bisherige" und der "neue" Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und nach
der Verkehrsauffassung wirtschaftlich identisch sind. Dies richtet sich nach
den gleichen Kriterien, die für die Bestimmung der Unternehmensidentität im
Rahmen des § 10a GewStG maßgeblich sind. Die Überführung einer wesentlichen
Betriebsgrundlage in den "neuen" Betrieb steht der Einstellung des "bisherigen"
Betriebs nicht entgegen (; veröffentlicht
am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob ein im Streitjahr 2000 von der Klägerin - einer gewerblich geprägten Personengesellschaft -...