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BFH Urteil v. - III R 85/72 BStBl 1973 II S. 377

Gesetze: GrStG i. d. F. vom § 4 Nr. 5c

Grundsteuerbefreiung von Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener

Leitsatz

Eine nach § 4 Nr. 5c GrStG von der Grundsteuer befreite Dienstwohnung ist im ehemaligen Geltungsbereich des Preußischen Kommunalabgabengesetzes nur gegeben, wenn die Wohnung formell einem bestimmten Stelleninhaber auf Grund seines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses als Teil seines Einkommens zugewiesen ist und materiell die Benutzung der Wohnung zur ordnungsmäßigen Wahrnehmung der dienstlichen Obliegenheiten erforderlich ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 377
JAAAA-90845

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