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Gesetzgebung | Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (BMJ)
Die Bundesregierung hat am
den vom
Bundesjustizministerium (BMJ) vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung
der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG)" beschlossen. Das Gesetz dient der Umsetzung
der Umwandlungsrichtlinie über grenzüberschreitende Umwandlungen. Daneben
enthält es eine Reihe von Erleichterungen für innerstaatliche Umwandlungen von
Unternehmen.
Der Regierungsentwurf umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
Für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung wird ein rechtssicheres europaweit kompatibles Verfahren eingeführt, bei dem die beteiligten Handelsregister digital miteinander kommunizieren.
Für grenzüberschr...