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OLG Hamm Beschluss v. - I-15 W 51/19

Gesetze: NK: BGB § 119; NK: BGB § 1954; NK: BGB § 1955; NK: BGB § 1957

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt (hier: Ausschlagung mit dem Ziel, die Alleinerbenstellung der Mutter zu erreichen), ist grundsätzlich nur ein nicht zur Anfechtung berechtigender unbeachtlicher Motivirrtum (Anschluss KG, 19 W 50/19; entgegen OLG Düsseldorf, 3 Wx 173/17, ZEV 2081, 85; OLG Düsseldorf, 3 Wx 166/17, ZEV 2019, 469).

Fundstelle(n):
IAAAJ-17285

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