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BFH Urteil v. - VIII R 8/69 BStBl 1973 II S. 275

Gesetze: AO § 222 Abs. 1 Nr. 2FGO § 120 Abs. 2

Kein Rechtsanspruch auf Durchführung einer Betriebsprüfung

Leitsatz

1. Der Senat tritt der Rechtsprechung des BFH (vgl. u.a. Entscheidung V R 56/67 vom , BFH 99, 514, BStBl II 1970, 767) bei, daß einem Steuerpflichtigen ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer Betriebsprüfung zur Aufdeckung ihm günstiger neuer Tatsachen grundsätzlich nicht zusteht.

2. Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung gehören zu den nach § 120 Abs. 2 FGO zu bezeichnenden Tatsachen auch die Beweismittel, deren sich die Vorinstanz nicht bedient haben soll.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 275
EAAAA-90838

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