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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 26 KR 8/20

Gesetze: § 13 Abs 3 S 1 SGB V; § 28 Abs 3 SGB V; § 76 Abs 1 S 1 SGB V; § 76 Abs 1 S 2 SGB V

Die Klägerin begehrt die Erstattung von Kosten für eine ambulante außervertragliche Psychotherapie mit entstandenen Kosten im Umfang von 2.679,31 Euro.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
TAAAJ-17251

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